Die Rechnungslegung nach ASC 718 und IFRS 2 für ESOP birgt eine Vielzahl an Herausforderungen. Wenn Sie neu im Bereich ESOP sind, besuchen Sie bitte unsere ESOP Einführung.

Grant date gemäß ASC 718 und IFRS 2

Hintergrund zu ASC 718 und IFRS 2

Nach IFRS 2 und ASC 718 müssen anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen am Bewertungsstichtag bewertet werden. Dieser entspricht in den meisten Fällen dem Zeitpunkt der Gewährung. Der Tag der Gewährung ist definiert als der Tag, an dem die Parteien eine anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung abschließen. Es ist das Datum, an dem das Unternehmen und der Mitarbeiter eine gemeinsame Vereinbarung über die Bedingungen der anteilsbasierten Vergütung getroffen treffen. Am Tag der Gewährung gewährt das Unternehmen dem Mitarbeiter das Recht auf den Erhalt von Bargeld, anderen Vermögenswerten oder Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens. Die Gewährung ist i.d.R. von der Erfüllung bestimmter Ausübungsbedingungen abhängig sein kann. Unterliegt diese Vereinbarung einem Genehmigungsverfahren, so entspricht der Tag der Gewährung dem Tag der Genehmigung. Unsicherheiten entstehen jedoch häufig, wenn sich die Verhandlungen über die vertragliche Struktur und die Bedingungen des Programms über einen längeren Zeitraum erstrecken.

Mündliche Vereinbarung

Bei mündlichen Vereinbarungen ist es oft schwierig zu bestimmen, wann die Kriterien von ASC 718 und IFRS 2 für den Gewährungszeitpunkt erfüllt sind. Der Standard schreibt keine schriftliche Vereinbarung vor. Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Gewährungszeitpunkts können auch durch einen nicht dokumentierten Verhandlungsprozess entstehen. In diesem Fall kann der Gewährungszeitpunkt nur durch eine eingehende Analyse des Vertrags und des Verhandlungsprozesses sowie durch Befragungen korrekt bestimmt werden. In vielen Fällen können auch Sitzungsprotokolle und E-Mail-Korrespondenz zwischen den Parteien als Anhaltspunkt dienen.

Relevanz

Die Bedeutung dieses Datums im Zusammenhang mit der Bewertung liegt nicht nur in seinem Einfluss auf die Laufzeit des jeweiligen Programms, sondern auch in seinem Einfluss auf die Höhe des Optionswerts durch den Aktienkurs zum Zeitpunkt der Gewährung. In den letzten Jahren wurden in den Medien mehrere mutmaßliche Fälle von rückdatierten Optionsprogrammen gemeldet. Rückdatierungen werden oft vorgenommen, wenn der Aktienkurs bis zum Abschluss des Vertrags erheblich gestiegen ist, um den Ausübungspreis auf einem niedrigen Niveau festzulegen und so von einem höheren Wertzuwachs zu profitieren. Dadurch haben die Optionen bereits zum Zeitpunkt des tatsächlichen Abschlusses des Vertrags, d.h. am eigentlichen Gewährungsdatum, einen erheblichen Wert.

Beispiel

Mitarbeiter M wird von Unternehmen U Aktienoptionen gewährt. Zeitpunkt t1 wurde als das Grant date im Sinne von ASC 718 und IFRS 2 festgelegt. Die Vorschriften sehen vor, dass der Ausübungspreis der Optionen dem Aktienkurs am Grant date entspricht.

  • Der Aktienkurs am Datum t1 betrug EUR 10
  • Der Aktienkurs am Datum t0 betrug EUR 5

Durch die Rückdatierung des Vertrags würde der Ausübungspreis nur EUR 5, und die Optionen hätten bereits zum Zeitpunkt t1 einen inneren Wert von EUR 5. Der tatsächliche innere Wert der Optionen an diesem Datum wäre jedoch EUR 0. Wenn die Rückdatierung bei der Bewertung berücksichtigt worden wäre, wären die Optionen zu Unrecht zu hohen Kosten erfasst worden.

Zusammenfassung

Aus diesen Gründen ist es unerlässlich, alle relevanten Informationen bei der Bestimmung des Grant dates zu berücksichtigen. Ein einfacher Ansatz basierend auf dem Datum des Vertragsabschlusses könnte zu einem schwerwiegenden Buchhaltungsfehler führen. Rückdatierungen haben keinen Einfluss auf das Grant date.

US GAAP & IFRS Erdienungs­zeitraum

Hintergrund zu IFRS 2 und ASC 718

Neben dem korrekten Bewertungsdatum ist der Zeitraum, über den die berechneten Aufwände verteilt werden, entscheidend. Dieser Zeitraum wird in IFRS 2 und ASC 718 als Erdienungszeitraum bezeichnet. Es ist der Zeitraum, in dem alle bestehenden Ausübungsbedingungen erfüllt werden müssen. Ausübungsbedingungen basieren entweder auf Dienstzeit- oder auf Leistungskriterien.

Zeitbasierte Ausübungsbedingungen erfordern, dass der Mitarbeiter eine bestimmte Dienstzeit abschließt. Verlässt der Mitarbeiter das Unternehmen vor Ablauf dieser Zeit, verfallen die Ansprüche in der Regel ohne Entschädigung.

Leistungsbedingungen erfordern zusätzlich zur Dienstzeit die Erfüllung bestimmter Leistungsziele. Beispiele hierfür sind eine Steigerung des Unternehmensgewinns innerhalb eines definierten Zeitraums.

Wenn es keine solchen Ausübungsbedingungen gibt, erhält der Mitarbeiter bei Ausgabe der Vergütungsinstrumente ein uneingeschränktes Recht darauf. In diesem Fall werden die berechneten Kosten am Gewährungsdatum vollständig erfasst.

Buchhaltungspraxis

Es ist jedoch oft unklar, ab welchem Datum die Aufwendungen erfasst werden sollen. Gemäß den Bestimmungen von IFRS 2 und ASC 718 kann die Aufwandserfassung bereits vor dem Tag der Gewährung beginnen, wenn die Mitarbeiter ihre Dienstleistungen für das Unternehmen vor diesem Datum erbringen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn dem Mitarbeiter Vergütungsinstrumente versprochen werden, die Gewährung jedoch noch von der Entscheidung des Aufsichtsrats oder eines anderen Gremiums abhängt. Für Aktienoptionen, deren beizulegender Zeitwert erst zum Tag der Gewährung festgelegt wird, bedeutet dies, dass bei einem Beginn des Erdienungszeitraums vor diesem Zeitpunkt eine vorläufige Bewertung durchgeführt werden muss, die anschließend zum Tag der Gewährung aktualisiert wird. In der Praxis besteht die Herausforderung darin, das Datum zu identifizieren, ab dem die Aufwendungen erfasst werden. Weitere Herausforderungen bestehen in den Annahmen und Parametern, auf denen die vorläufige Messung beruht.

Gewährungsdatum vs. Erdienungszeitraum in ASC 718 und IFRS 2

Die Abweichung zwischen dem Tag der Gewährung und dem Erdienungszeitraum kann auch Auswirkungen auf die bilanzielle Behandlung von Mehr-Tranchen-Vergütungsverpflichtungen haben. So könnte einem Mitarbeiter beispielsweise zugesagt werden, dass er über einen Zeitraum von drei Jahren unter bestimmten vordefinierten Bedingungen jährlich eine bestimmte Anzahl an Aktienoptionen erhält. Auf den ersten Blick könnte man daraus schließen, dass es sich um drei separate Tranchen handelt. Jede Tranche hat einen einjährigen Aufschub ab dem Tag der Gewährung, und der Aufwand wird erst ab dem Tag der tatsächlichen Gewährung verbucht. Je nach den spezifischen Bedingungen des Vertrags trifft diese Schlussfolgerung jedoch nur in den seltensten Fällen zu. Wenn die wesentlichen Bedingungen für die zukünftigen Tranchen bereits zum Zeitpunkt der Annahme des Vertrags durch den Mitarbeiter bekannt sind, ist dieses Datum bereits der Beginn des Erdienungszeitraums für alle drei Tranchen.

Lösung

Die absolute Höhe aller Variablen und Bedingungen für die in den Folgejahren zu emittierenden Tranchen muss nicht unbedingt feststehen. Vielmehr reicht es aus, wenn die Formel oder die Methodik bekannt ist, auf deren Grundlage sie berechnet werden. Beispiel ist der Ausübungspreis der Optionen, der in der Zukunft berechnet wird. Um die vorzeitige Erfassung von Aufwendungen für künftige Tranchen zu vermeiden, ist es notwendig, bereits bei der Erstellung des Vergütungsplans eine genaue Analyse der Vertragsbedingungen und deren Einfluss auf die Bilanzierung nach IFRS 2 und ASC 718 vorzunehmen.

Für aktuelle Informationen über US-GAAP und IFRS-Accounting besuchen Sie bitte die offizielle IFRS Website
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