IFRS 2 Bilanzierung anteilsbasierter Vergütung: Anwendungsbereich

Scope von IFRS 2

Die Vorgaben des IASB gelten für Transaktionen, bei denen ein Unternehmen Eigenkapitalinstrumente (wie Aktien oder Aktienoptionen) oder Barzahlungen gewährt. Solche Zahlungen müssen auf der Wertentwicklung echter EK-Instrumente basieren. Die Begünstigten dieser sind Arbeitnehmer und andere Parteien wie z.B. Dienstleister und Lieferanten.

Bewertung

Die anteilsbasierte Vergütung gemäß IFRS 2 erfordert die Bewertung der Instrumente mit ihrem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) zum Tag der Gewährung (grant date). Der beizulegende Zeitwert wird über den Erdienungszeitraum als Aufwand erfasst. Bei anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich wird der beizulegende Zeitwert an jedem Berichtsstichtag aktualisiert.

Equity vs. cash settled

Eine anteilsbasierte Vergütung im Sope der Vorgaben des IASB erfolgt entweder durch die Gewährung echter EK-Instrumente oder durch eine Barzahlung. Im Falle einer Barzahlung muss die Höhe des Betrags auf der Wertentwicklung echter Eigenkapitalinstrumente basieren.

Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente (equity settled)

Bei Vergütungsplänen die als “mit Ausgleich durch Eigenkapitlinstrumente” klassifiziert werden, werden entweder Aktien o.ä. gewährt, oder das bilanzierende Unternehmen ist nicht zum Ausgleich verpflichtet.

Anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich (cash settled)

Bei dieser Form anteilsbasierten Vergütung begleicht das Unternehmen die anteilsbasierte Vergütung durch Barzahlung. Bei anteilsbasierter Vergütung müssen Unternehmen auch den beizulegenden Zeitwert von Transaktionen zum Tag der Gewährung bestimmen und diesen beizulegenden Zeitwert als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung über den Erdienungszeitraum erfassen. Der beizulegende Zeitwert wird an jedem Berichtsstichtag aktualisiert. Die Höhe der Rückstellung wird anhand geeigneter Bewertungsmethoden ermittelt, die Faktoren wie Marktbedingungen und Ausübungsbedingungen berücksichtigen.

Buchungssätze IFRS 2

Soll-Buchung: Bei einer Gewährung an Mitarbeiter ist die Sollbuchung in beiden Fällen der Personalaufwand.

Haben-Buchung: Bei Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapital erfolgt die Haben-Buchung innerhalb des Eigenkapitals während bei cash-settled Transaktionen die Erfassung einer Rückstellung erfolgt.

Details

Eine detaillierte Beschreibung des Konzepts der equity und cash settled anteilsbasierten Vergütungstransaktionen finden Sie in unserem Blog Beitrag .

IFRS 2 Zeitpunkt der Gewährung

Nach IFRS 2 ist der Gewährungszeitpunkt (grant date) der Zeitpunkt, an dem ein Unternehmen und der Begünstigte eine gegenseitige Vereinbarung hinsichtlich der Bedingungen einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung erzielen.

Gegenseitiges Einvernehmen

Dies ist der Zeitpunkt, an dem sich beide beteiligten Parteien über die wesentlichen Bedingungen der anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung einigen. Dazu gehören Details wie die Anzahl der Instrumente, der Ausübungs- oder Zuteilungspreis und alle anderen wesentlichen Bedingungen.

Unwiderrufliche Gewährung

Sobald der Tag der Gewährung feststeht, ist das Unternehmen unwiderruflich an die anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung gebunden. Spätere Änderungen der Bedingungen führen zu Modifikationen, die einer besonderen Bilanzierung unterliegen.

Zusammenfassung

Als grundlegendes Konzept dient der Gewährungszeitpunkt als Ausgangspunkt für die Bilanzierung und Erfassung des mit dem ESOP verbundenen Aufwands. Er stellt sicher, dass Unternehmen die Kosten für anteilsbasierte Vergütungen konsistent in ihren Abschlüssen erfassen. Ziel ist es, die wirtschaftliche Realität der an Mitarbeiter oder andere Parteien geleisteten Vergütung widerzuspiegeln.

IFRS 2-Ausübungsbedingungen

Die anteilsbasierte Vergütung erfordert die Erfüllung von Ausübungsbedingungen. Sie bestimmen, wann die Empfänger das Recht auf den Nutzen aus den Instrumenten erlangen. Diese Bedingungen haben einen entscheidenden Einfluss auf die Bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen.

Es gibt zwei Haupttypen dieser Bedingungen:

IFRS 2 Dienstbedingung (Service condition)

Jede Dienstbedingung verlangt von den Empfängern, dass sie während eines bestimmten Erdienungszeitraums Dienstleistungen erbringen (d. h. für das Unternehmen arbeiten). Typischerweise unterliegen Eigenkapitalinstrumente, die Mitarbeitern gewährt werden, Dienstbedingungen. Die Erdienung erfolgt daher in dem Maße, wie der Empfänger die geforderte Leistung im Laufe der Zeit erbringt.

Leistungsbedingungen nach IFRS 2

Leistungsbedingungen beruhen auf bestimmten Leistungszielen, die die Empfänger zusätzlich zur Erbringung von Dienstleistungen erreichen müssen. Unternehmen verknüpfen diese Bedingungen häufig mit finanziellen Erfolgskennzahlen oder anderen Unternehmenszielen. Sowohl die Dienst- als auch die Leistungskriterien müssen erfüllt sein, damit die Begünstigten das unwiderrufliche Recht an den gewährten Instrumenten erlangen.

Beispiele

Gängige Beispiele sind:

  • Mindestanzahl von Dienstjahren: Die Begünstigten müssen eine bestimmte Anzahl von Jahren für das Unternehmen arbeiten, um einen Anspruch auf die Instrumente zu erwerben.
  • Erreichen von Umsatzzielen: Die Begünstigten müssen im Voraus festgelegte Umsatzziele oder andere Finanzkennzahlen erreichen, um Anspruch auf ihre Instrumente zu erhalten.
  • Erreichen von bestimmten Projektmeilensteinen: Die Erdienung tritt ein, wenn die Begünstigten bestimmte projektbezogene Meilensteine erreichen.
  • Die Erfüllung von messbaren nicht-finanziellen Erfolgskennzahlen zum Beispiel im Kontext ESG (bspw. Diversivitätskennzahlen sowie umweltbezogene Kennzahlen wie Strom oder Wasserverbrauch)

Anhangangaben

Der Standard verlangt von den Unternehmen die Offenlegung von Informationen im Zuge der Anhangangaben, um Transparenz zu schaffen und es den Interessengruppen zu ermöglichen, die Art und die Auswirkungen von anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen auf die Jahresabschlüsse eines Unternehmens zu verstehen. Diese Angaben helfen den Stakeholdern, die potenziellen Auswirkungen von anteilsbasierten Vergütungstransaktionen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit zu beurteilen.

Allgemeine Angaben nach IFRS 2

Diese Angaben geben einen Überblick über die anteilsbasierten Vergütungsprogramme des Unternehmens, einschließlich der Art der Zuteilungen, der Anzahl der Zuteilungen sowie der spezifischen Programmmerkmale.

Beizulegender Zeitwert von Eigenkapitalinstrumenten

Hier sind die Methoden und wesentlichen Annahmen anzugeben, die zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts verwendet wurden. Ebenfalls relevant sind Einzelheiten zu den verwendeten Bewertungsmodellen und -techniken an.

Aufwand für anteilsbasierte Vergütungen

Es ist der gesamte in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Aufwand für anteilsbasierte Vergütungen anzugeben. Dieser ist in die verschiedenen Aufwandskomponenten (z. B. Personalaufwand, Forschungs- und Entwicklungsaufwand usw.) zu unterteilen.

Anteilsbasierte Vergütungspläne

IFRS 2 verlangt die Angabe von Informationen über jeden spezifischen anteilsbasierten Vergütungsplan, der während des Berichtszeitraums bestand. Dazu gehören die Anzahl und die Art der gewährten Instrumente, die Ausübungs- oder Ausübungspreise sowie die Bedingungen und Konditionen.

Überleitung der Instrumente

Überleitungsrechnung für die Anzahl der ausstehenden Eigenkapitalinstrumente (Optionen, Aktien oder andere Instrumente) zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums, sowie die Bewegungen aufgrund von Zuteilungen, Ausübungen, Verwirkungen und anderen Änderungen.

Verwässerung und EPS in IFRS 2

Potenzieller Verwässerungseffekt von nicht ausgeübten Aktienoptionen bzw. Anteilen oder nicht ausübbaren Eigenkapitalinstrumenten auf das Ergebnis je Aktie (EPS) an.

Zusammenfassung

Die Anhangangaben sollen ein umfassendes Verständnis der anteilsbasierten Vergütungstransaktionen in den Jahresabschlüssen eines Unternehmens vermitteln. Die Unternehmen sollten ihre Angaben auf die spezifischen Details und die Komplexität ihrer anteilsbasierten Vergütungsprogramme zuschneiden, um die Einhaltung der Vorschriften zu Anhangangaben nach IFRS 2 zu gewährleisten. Die Anhangangaben nach IFRS 2 sollten klar, relevant und für die Abschlussadressaten zugänglich sein.

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