Austrittsklauseln (Leaver-Bestimmungen)

Good leaver
Ein “Good Leaver” ist in der Regel ein Mitarbeiter, der das Unternehmen unter günstigen Umständen verlässt. Dies kann ein Ausscheiden aus Gründen wie Ruhestand, Arbeitsunfähigkeit oder Erreichen eines bestimmten Alters sein. Im Rahmen der Good-Leaver-Bestimmungen können Mitarbeiter ausübbare/ erdiente Instrumente behalten oder verlängerte Ausübungszeiträume für die Ausübung ihrer Optionen in Anspruch nehmen.
Bad leaver
Ein “Bad Leaver” hingegen verlässt das Unternehmen aus Gründen, die oft negativ konnotiert sind, wie Kündigung wegen Fehlverhaltens oder freiwilliger Austritt ohne triftigen Grund. Im Rahmen der Bad-Leaver-Bestimmungen könnte es sein, dass Mitarbeiter nicht-ausübbare/ nicht-erdiente Anteile verlieren, und bereits erdiente Zuteilungen nur in einem limitierten Zeitfenster ausüben dürfen.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Ausübungspreis in einem ‘Bad Leaver’ Szenario so anzupassen, dass dadurch eine Ausübung der Optionen, für den ‘Bad Leaver’, unattraktiver wird.
Erdienung bei Austritt
Sofortige Erdienung: Einige ESOPs gewähren eine sofortige Erdienung aller oder eines Teils der nicht erdienten Optionen eines Mitarbeiters, wenn dieser das Unternehmen verlässt. Dadurch können ausscheidende Mitarbeiter einige oder alle ihrer erdienten Optionen behalten.
Verwirkung: Im Gegensatz dazu enthalten viele ESOPs Bestimmungen für den Verfall von erdienten Optionen beim Ausscheiden aus dem Unternehmen, insbesondere in Fällen, in denen es zu einem “Bad Leaver” kommt. Die Optionen verfallen in der Regel mit dem noch nicht erdienten Teil.
Ausübungsfrist bei Austritt
Angepasste Ausübungsfrist: In einigen ESOPs erhalten ausscheidende Mitarbeiter, insbesondere “Good leaver”, eine sich an das Austrittsdatum anschließende Ausübungsfrist, um ihre erdienten Optionen auszuüben.
Sofortiger Verfall: Bei “Bad Leavers” kann es vorkommen, dass erdiente Optionen sofort nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen verfallen, sodass sie keine Möglichkeit zur Ausübung haben.
Tod und Arbeitsunfähigkeit
ESOPs enthalten oft Bestimmungen, die regeln, was mit den Aktienoptionen eines Mitarbeiters im Falle seines Todes oder seiner Erwerbsunfähigkeit geschieht. Diese Bestimmungen können es dem Nachlass oder den gesetzlichen Erben des Mitarbeiters ermöglichen, die Optionen auszuüben.
Übertragbarkeit
Einige ESOPs erlauben es den Mitarbeitern, ihre erdienten Optionen auf Erben, Familienmitglieder oder Trusts zu übertragen, während andere solche Übertragungen einschränken.
Weitere allgemeine Informationen über ESOP finden Sie auf unserer Einführungsseite .

Geschrieben von
Dominik KonoldCEO & Gründer
Dominik Konold ist CEO und Gründer der Finidy GmbH mit Schwerpunkt auf anteilsbasierter Vergütung und Treasury Accounting. Mit einem Hintergrund in Wirtschaftsprüfung und Investment Banking ist er zertifizierter Professional Risk Manager (PRMIA) und Dozent beim Bundesverband Öffentlicher Banken und der Akademie für Internationale Rechnungslegung.
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FAQ
Was sind Leaver-Bestimmungen in einem ESOP?
Was ist der Unterschied zwischen Good Leaver und Bad Leaver?
Was passiert mit nicht erdienten Anteilen bei Kündigung?
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