In ESOPs wird geregelt, was mit den Instrumenten eines Mitarbeiters geschieht, wenn er das Unternehmen verlässt. Diese Bestimmungen sind für die Klärung der Behandlung von Optionen bei verschiedenen Ausscheidungsszenarien von wesentlicher Bedeutung. In einem ESOP können verschiedene Arten von Ausstiegsklauseln festgelegt werden. Hier sind einige gängige Ausstiegsklauseln.
Good leaver
Bad leaver
Ein “Bad Leaver” hingegen verlässt das Unternehmen aus Gründen, die oft negativ konnotiert sind, wie Kündigung wegen Fehlverhaltens oder freiwilliger Austritt ohne triftigen Grund. Im Rahmen der Bad-Leaver-Bestimmungen könnte es sein, dass Mitarbeiter nicht-ausübbare/ nicht-erdiente Anteile verlieren, und bereits erdiente Zuteilungen nur in einem limitierten Zeitfenster ausüben dürfen.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Ausübungspreis in einem ‘Bad Leaver’ Szenario so anzupassen, dass dadurch eine Ausübung der Optionen, für den ‘Bad Leaver’, unattraktiver wird.
Erdienung bei Austritt
Sofortige Erdienung: Einige ESOPs gewähren eine sofortige Erdienung aller oder eines Teils der nicht erdienten Optionen eines Mitarbeiters, wenn dieser das Unternehmen verlässt. Dadurch können ausscheidende Mitarbeiter einige oder alle ihrer erdienten Optionen behalten.
Verwirkung: Im Gegensatz dazu enthalten viele ESOPs Bestimmungen für den Verfall von erdienten Optionen beim Ausscheiden aus dem Unternehmen, insbesondere in Fällen, in denen es zu einem “Bad Leaver” kommt. Die Optionen verfallen in der Regel mit dem noch nicht erdienten Teil
Ausübungsfrist bei Austritt
Angepasste Ausübungsfrist: In einigen ESOPs erhalten ausscheidende Mitarbeiter, insbesondere “Good leaver”, eine sich an das Austrittsdatum anschließende Ausübungsfrist, um ihre erdienten Optionen auszuüben.
Sofortiger Verfall: Bei “Bad Leavers” kann es vorkommen, dass erdiente Optionen sofort nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen verfallen, so, dass sie keine Möglichkeit zur Ausübung haben.